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obds-wien Petition: “Her mit der Mindestsicherung 2.0!”

Als Resultat des obds-wien FORUM vom März 2011 „Mindestsicherung – Vision und Realität“ entstand die neue obds-wien Petition “Her mit der Mindestsicherung 2.0!”

Hier kannst du unterschreiben:
- ONLINE AUF http://www.ipetitions.com/petition/bms20/
- oder zum Ausdrucken hier: obds-wien-petition-BMS20

Her mit der Mindestsicherung 2.0!

Gemeinsam fordern wir soziale Fairness und echten “Kundenservice” statt Verwaltungssumpf mit versteckten Wohnbeihilfekürzungen! Seit der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) sind zahlreiche Unzulänglichkeiten sichtbar geworden. BMS-BezieherInnen kennen sie hautnah, ExpertInnen in der sozialen Arbeit erleben sie täglich in der Praxis.
Wir fordern daher…
1. Niederschwelligkeit und ausreichende Hilfeleistung bei der Beantragung der Mindestsicherung
2. Stark verbesserte Zugänglichkeit zu den SozialarbeiterInnen in den Sozialzentren, und klare Trennung von Sozialarbeit und Verwaltung
3. Klare und einheitliche Regelungen für BMS-BezieherInnen bei Sperren
4. Mehr Personal für die Sozialzentren
5. Anerkennung der Mindestsicherung als Einkommen bei der Wohnbeihilfe
6. Verstärkte Kooperation zwischen den Sozialzentren und der MA 50, eventuell einheitliche Antragstellung für Mindestsicherung und Wohnbeihilfe
7. Einrichtung einer Ombudsstelle als Ansprechpartner bei Problemen mit Anstragstellung oder (Nicht-) Auszahlung der Mindestsicherung.

Her mit der Mindestsicherung 2.0!  Und warum?

Anfang September 2010 wurde in Wien die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) eingeführt. Jetzt, mehr als ein halbes Jahr später, ist es Zeit ein erstes Resümee zu ziehen und kritisch zu hinterfragen, ob die postulierten Ziele Realität geworden sind.

Aus diesem Grund traf sich am 3. März diesen Jahres eine ExpertInnenrunde mit VertreterInnen von MA 11, Caritas, MA 15 und BBRZ, um Erfahrungen mit der Mindestsicherung auszutauschen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.

Das Ergebnis sind die in dieser Petition genannten Forderungen, die im Folgenden vorgestellt werden und im Anschluss gestärkt durch möglichst viele Unterschriften an die verantwortlichen PolitikerInnen übergeben werden.

  • Bereits bei der Beantragung zeigen sich die ersten Hürden. Aufgrund der umfangreichen Anforderungen bei der Antragstellung kann von Niederschwelligkeit beim Zugang zu der Bedarfsorientierten Mindestsicherung keine Rede sein. Hier wäre eine stärkere Unterstützung für KlientInnen beim Ausfüllen der Formulare erforderlich, ebenso wie bessere und individuellere Information welche Anhänge dem Antrag beigefügt werden müssen.
  • Verwirrend ist die Aufteilung in ein Frontoffice und den Journaldienst. Sozialarbeiterische Unterstützung und Erstberatung findet im Frontoffice nicht statt.
  • Darüber hinaus entscheiden Verwaltungsbeamte darüber, wer zu den SozialarbeiterInnen im Journaldienst vorgelassen wird, wodurch die Vorabklärung von Not- und Problemlagen MitarbeiterInnen überlassen wird, die hierfür nicht ausreichend qualifiziert sind. Durch das Fehlen der persönlichen Vorsprache ist ein Eingehen auf die individuell sehr unterschiedlichen Lebensumstände der AntragstellerInnen nicht möglich.
  • Verschärft wird dieser Missstand durch die mangelnde telefonische Erreichbarkeit. Beim Callcenter ist mit langen Wartezeiten zu rechnen, bei Nachfragen muss ein Rückruf gebucht werden, der dann innerhalb von drei Tagen (lt. MA 40 – die Realität sieht leider anders aus) erfolgt.
  • So ist es auch für Kooperationspartner äußerst schwierig die zuständigen ReferentInnen zu kontaktieren.
  • Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt sind die langen Bearbeitungszeiten, die in einzelnen Sozialzentren auch auf die Überlastung des Personals zurückzuführen sind.
  • Durch Wartezeiten von teilsweise über zwei Monaten wird das Konzept einer Soforthilfe gänzlich ad absurdum geführt und die Frage, von welchem Geld Anspruchsberechtigte in der Zwischenzeit leben sollen, bleibt unbeantwortet. Auch bei Folgeanträgen kommt es immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen bei der Auszahlung und somit zu finanziellen Lücken.
  • Immer wieder wird davon berichtet, dass Anträge verschwinden. Daher wäre dringend zu überlegen in welcher Form eine Antragsbestätigung erfolgen kann. Häufig kann man sich des Verdachts nicht erwehren, dass die Nichtgeltendmachung von Ansprüchen bewusst in Kauf genommen wird.
  • So werden z.B. das Fehlen von Unterlagen oder Fristversäumnisse den AntragstellerInnen auch dann zugerechnet, wenn diese daran kein Verschulden trifft.
  • Schriftliche Terminsetzungen bei Nachreichefristen wiederum sind unsicher, weil es einerseits keinen direkten Kundenkontakt mehr gibt, andererseits der Postweg nicht immer zufriedenstellend funktioniert bzw. viele KlientInnen auf diesem nicht verlässlich erreicht werden (kaputte Briefkästen, keine genaue Adresse).
  • Durch den neuen Ablauf in den Sozialzentren sind rasche Entscheidungen nicht mehr möglich.
  • Ein markantes Beispiel für die Folgen davon ist die Delogierungsprävention: Zusätzliche Kosten wie Mahngebühr und Gerichtskosten entstehen und für die Verhinderung einer zwangsweisen Räumung ist es dann oft zu spät.
  • Im Bereich des Sonderbedarfs kam es im Vergleich mit der Sozialhilfe zu keiner Verbesserung. Es handelt sich weiterhin um Ermessensentscheidungen, gesetzliche Ansprüche oder einheitliche Regeln wurden nicht eingeführt, wodurch bei AntragstellerInnen leicht der Eindruck von Willkür entstehen kann.

Ganz im Gegenteil kam es in vielen Punkten zu Verschlechterungen:

  • So werden immer wieder BezieherInnen der Mindestsicherung bei Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe mit der Begründung abgelehnt, dass das Einkommen zu hoch ist bzw. dass in der Mindestsicherung ein Wohnbetrag einkalkuliert ist. Dieser Betrag hat mit den Mietpreisen in Wien allerdings wenig Gemeinsamkeit.
  • Im Bereich der Wohnbeihilfe wird die Mindestsicherung nicht als anrechenbares Einkommen gezählt, weswegen gerade Personen, die den dringendsten Unterstützungbedarf hätten, um diesen Zuschuss umfallen.
  • Zu Verschärfungen kommt es auch bei TBC-PatientInnen und subsidiär Schutzberechtigten. Diese Personengruppen haben laut Richtlinien des FSW keinen Anspruch auf Unterbringung mehr.
  • Die Höhe des Sonderbedarfs bei Schwangerschaftsabbruch wurde von einem eineinhalbfachen auf einen einfachen Richtsatz reduziert.

Neben der allgemein angespannten personellen Situation erscheint es als eine Verschwendung von Ressourcen, dass die SozialarbeiterInnen neben ihrer professionellen Beratungstätigkeit auch Verwaltungsaufgaben zu erledigen haben. Hier ist eine klare Trennung von Verwaltung und Sozialarbeit anzustreben. Eine Auslagerung der Sozialarbeit würde diese auch unabhängiger von eventuellen finanziellen Zielvorgaben machen. Frei werdende zeitliche Ressourcen könnten sehr sinnvoll z.B. in der Beratung und Begleitung Erwachsener in Krisensituation eingesetzt werden.

Bitte helfen Sie mit Ihrer Unterschrift ein funktionierendes Mindestsicherungssystem einzufordern.
Sie leisten einen Beitrag zu mehr sozialer Fairness in Wien! Danke.

Hier kannst du unterschreiben:
- ONLINE AUF http://www.ipetitions.com/petition/bms20/
- oder zum Ausdrucken hier: obds-wien-petition-BMS20


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