Sozialpolitischer Erfolg: Jugendwohlfahrtsträger verweigern Mitwirkung bei Abschiebungen von Familien mit Kindern!
Good news: Der vom obds mit Presseaussendung vom 8.11. kritisierte Erlass des BMI wird von den Ländern abgelehnt! Lesen Sie den Text der Ablehnung, die sich explizit auf die obds Presseaussendung bezieht.
‘ Der vom obds mittels Presseaussendung vom kritisierte Erlass des Bundesministeriums für Inneres wurde bei dem Treffen der LeiterInnen der behördlichen Jugendwohlfahrt diskutiert und wird von den Ländern in nachfolgender Form abgelehnt:
Das Amt der burgenländischen Landesregierung wird als diesjähriger Vor-Ort der ARGE JW (=Arbeitsgruppe der Abteilungen Jugendwohlfahrt der 9 Länder) ein Schreiben an die Ministerin richten:
“Die ARGE Jugendwohlfahrt hat in ihrer Vollversammlung am 10.11.2010 in Eisenstadt unter Bezugnahme auf den Erlass des Bundesministeriums für Inneres, GZ.: BMI-FW 1410/0323-II/3/2010 vom 29.10.2010 insbesondere auf Abschnitt 3b den einstimmigen Beschluss gefasst, die vorgesehene Einbindung der örtlichen Jugendwohlfahrtsträger bei fremdenrechtlichen Amtshandlungen (Abschiebepraxis) aus folgenden Gründen abzulehnen:
Die vorgesehene Mitwirkung findet keine rechtliche Deckung im gesetzlichen Wirkungsbereich der Jugendwohlfahrt. Darüber hinaus führt sie zu einer gravierenden Interessenskollision. Ein Einsatz der Jugendwohlfahrt bedeutet eine unzulässige Nutzung von Landesressourcen für Vollzugsaufgaben des Bundes und kann auch zu einer ungerechtfertigten Verschiebung der finanziellen Verpflichtungen vom Bund zu den Ländern führen.“ ‘
(21 Nov 2010 )
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